Außengastronomie und Außenauslage
Antrag auf endgültige Aufhebung der Sondernutzungsgebühr in der Außengastronomie und Außenauslage rückwirkend zum 01.01.2024
Wir beantragen die in der Stadtverordnetenversammlung vom 31.08.2022 vorgestellte Beschlussalternative C erneut zu behandeln.
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, die Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen grundlegend überarbeiten zu lassen und einen kompletten Gebührenverzicht einzuarbeiten entweder für
– bestimmte Tarifpositionen wie z.B. Außengastronomie und Warenauslagen
– oder alternativ für jegliche Form der Sondernutzung.“
Auch nach der Corona Pandemie haben die Gastronomen mit Personalmangel und Preiserhöhungen zu kämpfen. Es verschwinden Restaurants und Kneipen aus der Innenstadt. Das Innenstadtkonzept empfiehlt jedoch mehr Gastronomie. Bei schönem Wetter sitzen die Besucher gern draußen. Aber auch bei schlechtem Wetter ist die Sondernutzungsgebühr fällig. Diese fehlende Möglichkeit der Gebührentrennung wirkt auf die sowieso angespannte Lage der Gastronomen nachteilig. Im Sinne einer belebten Innenstadt und um den Leerständen entgegenzuwirken, möchten wir ein positives Zeichen setzen und die Gastronomen unterstützen.
Gastronomie verschafft Arbeitsplätze, lockt Besucher an, die einkaufen und konsumieren und generiert Steuereinnahmen für die Stadt.
Der hierdurch entstehende Einnahmeausfall der Stadt Bocholt kann dadurch kompensiert werden, eventuell erhöht sich der Einnahmegewinn durch die o.g. Faktoren. Laut aktueller Prognose der Kämmerin verbessert sich in diesem Jahr die Mehreinnahmesituation im Bereich der Gewerbesteuer.
Der Wegfall der Gebühren berührt nicht die Genehmigungspflicht.
Fraktion BSW-VG
Frank Büning

Fraktion Stadtpartei
Jens Terbeck

Fraktion FDP
Burkhard Henneken
