Anpassung an die Inflation auch für das Ehrenamt

Wir beantragen für die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 3.7.24 eine Erhöhung der Übungsleiterpausschale zu beschließen.

Auf der Sportausschusssitzung am 30.04.2024 wurde einstimmig unter Punkt 3 beschlossen:
1. Zur Förderung der Übungsleitertätigkeit in den Bocholter gemäß Ziffer 1.5 der Richtlinie zur Förderung des Sports in der Stadt Bocholt wird für das Haushaltsjahr 2024 ein Betrag in Höhe von 90.000EUR zur Verfügung gestellt.

2. Die Auszahlung der o.g. Fördermittel erfolgt, sobald die endgültigen Abrechnungen des Landessportbundes bezüglich der zugrundeliegenden jeweiligen Zuschusseinheiten vor-liegen.

3. Die Auszahlungshöhe gem. des ursprünglichen Haushaltsansatzes steht unter dem Vor-behalt der entsprechenden Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung und Genehmigung des Nachtragshaushalts durch den Kreis Borken.

Eine Kürzung um 5%, wie es die Stadt in der Beschlussvorlage beantragte, wurde damit hinfällig.
Die Fraktion BSW–VG beantragt, die Übungsleiterpauschale um mindestens 5% zu erhöhen.
Begründung:
Jeder Arbeitnehmer bekommt Gehaltserhöhungen, um u.a. einen Inflationsausgleich zu erwir-ken. Das Ehrenamt ist gerade im kommunalen Bereich eine wichtige Säule im Miteinander und muss unterstützt werden. Es wird immer schwieriger, geeignete Bürgerinnen und Bürger zu finden, die diese verantwortungsvolle Aufgabe übernehmen wollen. Ihnen gebührt mehr Anerkennung.